Antalya und Belek
Der Vorfall wirft auch andere Fragen auf nämlich den der Doppelmoral. Zunächst einmal haben wir Europäer es längst vergessen, dass man sich als Gast den Gepflogenheiten des Landes anpassen sollte, das man gerade besucht. Das betrifft dann eben auch die Kleidung. Es wird dem Besucher jedoch eine solche Anpassung erschwert, wenn es solche “moralischen Enklaven der Ausnahme” gibt wie eben Antalya und Belek. Vor lauter Devisengeilheit ist man bereit nicht mehr so genau hinzusehen, sollen die Touristen dort doch machen was sie wollen, Hauptsache sie lassen ihre Kohle da. Ein paar Kilometer weiter herrscht noch ein anderes moralisches Gefüge; Minirock, Bikini und Alkohol in der Öffentlichkeit sind da undenkbar. In den Touristenzentren ist Allah wohl eher bereit ein Auge zuzudrücken. Das ist aber beileibe kein ausschliessliches Problem des Islam, wer Karlheinz Deschners “Kriminalgeschichte des Christentums” gelesen hat, weiss wie sehr die christliche Kirche bereit ist eigenes Dogma zu verbiegen, solange es dem eigenen wirtschaftlichen Vorteil dient. Sollte es im vorliegenden Fall überhaupt zu einer Verurteilung kommen, dann vielleicht nach fiktivem “Antalya-Recht”, wo so manches eben nicht mehr unbedingt Unrecht ist. So ganz nebenher stellt sich auch die Frage, ob nach britischem Recht für die Eltern des Mädchens nicht so etwas wie die “Verletzung der Aufsichtspflicht” gilt. Es mag jeder für sich selbst entscheiden, ob er seine 13jährige Tochter im fremden Land machen lässt was sie will. Zumindest für mich ist dann eine spätere Anzeige wegen sexueller Belästigung auch schon wieder Doppelmoral…